Allgemeine Geschäftsbedingungen der Direktvermittlung im ärztlichen Bereich

1. Allgemeines

1.1. DOCSTR GmbH Geschäftsführer Stephan Meyer, Martin Neuhaus, Rika Coppens (im Folgenden: DOCSTR GmbH) ist ein international tätiger Dienstleister in den Sparten Personalvermittlung, Honorararztvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Für alle im Bereich Personalvermittlung mit Unternehmen (im Folgenden: Auftraggeber) geschlossene Verträge gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nur durch schriftliche Zusatzvereinbarungen abgeändert werden können.
1.2. Der Einbeziehung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in das Vertragsverhältnis wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur soweit DOCSTR GmbH die betreffende Abweichung schriftlich bestätigt hat.

2. Personalvermittlung

DOCSTR GmbH bietet die Vermittlung von Arbeitnehmern (im Folgenden: Kandidaten) nach einem vom Auftraggeber spezifizierten Anforderungsprofil.

3. Zustandekommen des Vertrages und Durchführung

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber DOCSTR GmbH beauftragt, ihm für seine Zwecke geeignete Kandidaten zu benennen und DOCSTR GmbH eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet. Dies ist der Fall bei Bestätigung des erteilten Auftrags durch DOCSTR GmbH oder der sofortigen Benennung einer oder mehrerer geeigneter Kandidaten.

4. Pflichten der Vertragsparteien

4.1 Der Auftraggeber stellt DOCSTR GmbH alle zur Durchführung der Vermittlungstätigkeit, insbesondere zur Erstellung von Bewerberprofilen nötigen Informationen kostenfrei zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, DOCSTR GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Kandidat ihm bereits bekannt ist.
4.3 Der Auftraggeber teilt DOCSTR GmbH einen mit dem Kandidaten zustande gekommenen Vertragsschluss unverzüglich unter Offenlegung der zur Ermittlung der Vergütung nach Ziffer 7 erforderlichen Vertragsbedingungen mit. Der Auftraggeber erwirkt dazu in dem mit dem Kandidaten abzuschließenden Vertrag eine Einwilligung zur Weitergabe der maßgeblichen Vertragsdaten.
4.4 DOCSTR GmbH verpflichtet sich, alle bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände mitzuteilen, die für den Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Kandidaten von Bedeutung sind oder ihrer Ansicht nach von Bedeutung sein könnten. DOCSTR GmbH übernimmt jedoch keine Garantie oder anderweitige Haftung für die Richtigkeit bekannt gewordener und mitgeteilter Informationen. Ebenso wenig haftet DOCSTR GmbH für die ordnungsgemäße Arbeitsaufnahme, die Arbeitsleistung oder ein sonstiges Handeln oder Verhalten des vermittelten Kandidaten.

5. Haftung

DOCSTR GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz sowie grobe Fahrlässigkeit und für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von DOCSTR GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von DOCSTR GmbH besteht nicht. Soweit die Haftung von DOCSTR GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DOCSTR GmbH.

6. Datenschutz, Vertraulichkeit

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich der ihm zwecks Vertragsanbahnung mitgeteilten Daten der potenziellen Kandidaten die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere die Daten vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und die Daten nur für den Zweck zu verarbeiten und zu nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Bewerbungsunterlagen sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens an DOCSTR GmbH im Original zurückzugeben. Die Anfertigung von Kopien ist nicht gestattet.
6.2 Wenn und soweit DOCSTR GmbH wegen Verstößen des Auftraggebers gegen Datenschutzbestimmungen oder gegen die Rückgabeverpflichtung und das Verbot der Anfertigung von Kopien in Anspruch genommen wird, so stellt der Auftraggeber DOCSTR GmbH von derartigen Forderungen im Innenverhältnis frei.
6.3 Gibt der Auftraggeber die ihm überlassenen Daten unbefugt an Dritte weiter, ist er zur Zahlung der unter Ziffer 7.3. geregelten Vergütung verpflichtet, sofern der Dritte einen Vertrag mit dem Kandidaten abschließt. Freistellungs- und Ersatzansprüche aufgrund der unbefugten Überlassung der Daten bleiben unberührt.
6.4 Kommt es nicht zu einem Vertragsschluss mit dem Dritten und erleidet DOCSTR GmbH durch die unbefugte Weitergabe der Daten einen Schaden, so hat der Auftraggeber diesen zu ersetzen.

7. Vermittlungshonorar, Zahlung, Verzug

7.1 Kommt es aufgrund der Vermittlungstätigkeit von DOCSTR GmbH zu dem Abschluss eines Arbeitsvertrags oder einer vergleichbaren vertraglichen Abrede zwischen Auftraggeber und Kandidaten, erwächst DOCSTR GmbH ein Vergütungsanspruch. Der Anspruch entsteht unabhängig von der Tatsache, ob der Kandidat die Arbeitsstelle nach Vertragsschluss antritt, und unabhängig davon, ob der Kandidat in der ursprünglich von DOCSTR GmbH vorgeschlagenen Tätigkeit oder anderweitig eingesetzt wird.
7.2 Gleiches gilt bei einem Vertragsschluss zwischen einem mit dem Auftraggeber gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und dem Kandidaten.
7.3 Die Höhe des Vermittlungshonorars richtet sich in erster Linie nach den in Rahmenvertrag und/oder Vermittlungsauftrag vereinbarten Konditionen. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Höhe des Vermittlungshonorars 20 % des vereinbarten Jahresbruttogehalts der vermittelten Person, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat DOCSTR GmbH unverzüglich nach Vertragsschluss über die vereinbarten Konditionen zu unterrichten.
7.4 Die Vermittlungsgebühr wird mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung zu zahlen.

8. Kündigung, Informationspflicht

8.1 Der Vermittlungsvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Auch nach Beendigung des Rahmenvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, entsteht für bereits vorgestellte Kandidaten ein Honoraranspruch gemäß Ziffer 7.
8.2 Unbeschadet der vorstehenden Regelung ist der Auftraggeber verpflichtet, DOCSTR GmbH unverzüglich zu unterrichten, wenn kein Interesse mehr an einer Vermittlung besteht oder die Stelle anderweitig besetzt wurde, um unnötige Kosten zu sparen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht hat DOCSTR GmbH einen Anspruch auf Ersatz der unnötig entstandenen Kosten.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen DOCSTR GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der DOCSTR GmbH. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DOCSTR GmbH.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

DOCSTR GmbH

Bei Fragen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Direktvermittlung melden Sie sich gerne bei uns unter info@docstr.de